Engagementvertrag

ZU EURER FEIER

zwischen der Band „Mary-D & The Mechanics“
bei Vertragsabschluss vertreten durch
Martin Oster 
Mousonring 14
83317 Oberteisendorf 
Deutschland

- nachfolgend Band genannt –

 

und...

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Vorstehende Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer (gemäß § 19 UStG Kleinunternehmerregelung).

Die Bezahlung erfolgt in Bar direkt nach Beendigung des Auftrittes oder per Überweisung mind. 5 Tage vor Auftritt!

 

Versorgung der Musiker:
Damit die Stimmen geschmiert werden und die Resonanzkörper schwingen
bitten wir um je ein Abendessen und Getränke während der Spielzeit!

 

 

§ 3 Durchführung der Veranstaltung, Technik, Kosten

 

1. Ankunftszeit der Band ist etwa 1,5 Stunden vor Spielbegin. Ab diesem Zeitpunkt muss Zugang zum Saal bestehen.

 

2. Der Band wird die Durchführung eines mindestens einstündigen Soundchecks ermöglicht 

 

3. Findet die Veranstaltung im Freien statt, wird vom Veranstalter ein ausreichender Wetterschutz für die Bühne gestellt. Die Band behält sich das Recht vor, bei ungenügendem Wetterschutz den Auftritt sofort abzubrechen, um Schäden an der Soundanlage und den Instrumenten zu vermeiden. Gleiches gilt bei drohender Gesundheitsgefährdung wie etwa durch Unwetter oder Blitzschlag. Der Veranstalter ist in diesem Fall zur Entrichtung eines Ausfallhonorars in Höhe der vollen Gage verpflichtet.

 

4. Der Veranstallter übernimmt die Haftung für die Sicherheit der Band, seiner Musiker und Hilfskräfte sowie für die von der Band in den Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen und Instrumente während des Aufenthaltes der Band am Veranstaltungsort! 

 

5. Der Auftritt erfolgt in mehreren Sets/Blöcken.

 

 

§ 4 Rücktritt vom Vertrag

 

1. Der Rücktritt vom Vertrag löst für den vom Vertrag Zurücktretenden folgenden Schadenersatzanspruch aus,

zahlbar an den Vertragspartner:

Rücktritt bis 12 Monate vor Konzertbeginn: 10% der Gesamt-Gage

Rücktritt bis 6 Monate vor Konzertbeginn: 25% der Gesamt-Gage

Rücktritt bis 3 Monate vor Konzertbeginn: 50% der Gesamt-Gage

Rücktritt bis 4 Wochen vor Konzertbeginn: 75% der Gesamt-Gage

Rücktritt zu jedem späteren Zeitpunkt: 100% der Gesamt-Gage

 

2. Verursacht der Veranstalter einen verspäteten Spielbeginn, verkürzt sich die Bruttospielzeit entsprechend. Verursacht die Band einen verspäteten Spielbeginn, verlängert sich die Bruttospielzeit entsprechend.

 

3. Verlängert sich die Veranstaltung um mehr als eine halbe Stunde, wird jede angefangene Stunde mit 250€ in Rechnung gestellt. (Zugaben nicht eingerechnet!) Die Verlängerung bedarf der Anweisung durch den Veranstalter. Verlängert die Band von sich aus ihre Spielzeit ohne Rücksprache mit dem Veranstalter (Bsp. Zugaben) hat sie kein Anrecht auf zusätzliche Gage.

 

4. Rücktrittsversicherung…

Glücklicherweise haben wir jedes Jahr maximal eine Absage wegen Krankheit im Familienkreis des Brautpaares oder aus anderen Ursachen. Um die Schadensersatzansprüche im Falle eines Rücktrittes abzuwenden, empfehlen wir die Rücktrittsversicherung in Höhe von EUR 75,- zu entrichten! Der Versicherungsbetrag ist bei Vertragsabschluss zu bezahlen! Im Falle des Versicherungsanspruchs werden 80% der Rücktrittsgebühr abgedeckt!

 

 

§ 5 Sonstiges

 

1. Dem Veranstalter sind musikalischer Stil, Besetzung und Auftrittsform der Band bekannt. (Siehe Band-Homepage) Die Band behält sich das Recht vor, Ersatz- oder Gastmusiker einzusetzen.

 

2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

 

 

§ 6 Salvatorische Klausel

 

Wenn einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsabsprachen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die den Grundsätzen der Billigkeit entspricht.